Auskunft über das Herkunftsland bzw. Einkaufsland der einzelnen Waren finden Sie auf unserem Lieferschein bzw. der Rechnung oder auf Anfrage. Den Warencode (Zolltarifnummer) teilen wir Ihnen auf Anfrage insofern bekannt gerne mit.
Bitte beachten Sie:
- Bei dem Herkunftsland handelt es sich nicht um den Präferenzursprung
- Wir erstellen keine Langzeitlieferantenerklärung!
Eine Überprüfung, ob von uns vertriebene Waren Dual-Use Güter darstellen können, wird von uns nicht durchgeführt. Bitte beachten Sie bei geplanter Ausfuhr, dass auch nach Artikel 3 der EG-Dual-Use-VO die Ausfuhr von nicht gelisteten Dual-Use-Gütern genehmigungspflichtig sein kann.